Aktuelles

Arbeitnehmerfreizügigkeit

03. April 2011

Ab 01. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch in Deutschland in Kraft. Mit dem Ablauf der Übergangsregelung dürfen auch Mitarbeiter aus den EU-Staaten wie Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
Für ausländische EU-Staatsbürger als Arbeitnehmer in Deutschland gilt deutsches Arbeitsrecht. Dies betrifft zum Beispiel den Mindesturlaub, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie die Nichtdiskriminierungsbestimmungen, Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit, den Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, den gesetzlichen Regelungen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und vor allem den Mindestentgeltsätzen und den tariflichen Regelung.